Das Thema Ehevertrag ist kein leichtes und in vielen Ehen wird nicht gerne darüber gesprochen. Die meisten Menschen haben in Österreich aktuell keinen Ehevertrag, jedoch gibt es in vielen Ehen mindestens eine Partei, die gerne einen solchen Vertrag hätte. In der Praxis ist es nicht der Grund, dass die Ehe in Gefahr ist, sondern vielmehr der Wunsch nach Sicherheit und nach einer einfachen Lösung, falls die Ehe nicht funktionierten sollte. Wenn es in einer Ehe zu einer Scheidung kommt, liegt dies meist daran, dass eine Person z.B. einen Fehler gemacht hat. In der Praxis kann eine Scheidung nicht nur zu hohen Kosten, sondern meist auch zu einem großen bürokratischen Akt werden. Es ist möglich, dass eine regelrechte Schlammschlacht entsteht, die dafür sorgt, dass in jedem Fall viele Probleme auf einmal auftreten können.
Es ist daher ratsam, dass ein entsprechender Ehevertrag vorhanden ist, wenn es zu einer Scheidung kommen sollte. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Klauseln aus dem Vertrag niemals angewandt, was in jedem Fall zu berücksichtigen ist und ebenfalls für beide Parteien angenehm ist.
Gesetzlicher Güterstand in Österreich – was bedeutet das?
In Österreich ist der gesetzliche Güterstand mit einer Gütertrennung üblich. Das bedeutet, dass jeder das Eigentum einbehält, welches er in die Ehe miteingebracht hat. Wer also z.B. vor der Ehe bereits ein Haus oder eine Wohnung gekauft hat, bringt diese mit in die Ehe und bleibt auch nach der Ehe Eigentümer der Wohnung oder des Hauses. Wenn eine Gütertrennung vereinbart wird bedeutet dies, dass die Güter getrennt werden, die in der Ehe angeschafft werden. Wer also ein entsprechendes Gehalt hat, darf dieses auch während der Ehe weiter verwalten und weiter sein Eigen nennen. Wenn ein Ehevertrag aufgesetzt wird, kann diese Regelung geändert werden.
- Jeder hat seine eigenen Güter
- Jeder behält, was er mit in die Ehe gebracht hat
In der Praxis ist es möglich, dass man mit Hilfe eines Ehevertrages dafür sorgt, dass man nicht den gesetzlichen Güterstand übernimmt, sondern z.B. eine faire Trennung erfolgen kann – nach Regeln, die selbst mitdefiniert werden dürfen.
Der Ehevertag kann genau regeln, wie die Güter getrennt werden und wer welchen Partner auszahlen muss, bzw. welche Ausgleiche zu erbringen sind. In der Praxis ist es wichtig, dass darauf geachtet wird, dass der Ehevertrag so aufgesetzt wird, dass in jedem Fall passende Bedingungen für beide Parteien geschafft werden. Das bedeutet, dass beide Parteien bei einer Trennung mit den Rahmenbedingungen des Vertrages zufrieden sind.
Welche Umstände lassen einen Ehevertrag sinnvoll erscheinen?
In der Praxis ist der Ehevertag vor allem dann sinnvoll und zu empfehlen, wenn es deutliche Unterschiede finanzieller Natur zwischen beiden Partnern gibt. Das bedeutet in der Praxis, dass zum Beispiel der eine Partner deutlich mehr verdient, als es beim anderen der Fall ist und dass der eine Partner deutlich wohlhabender ist, als es beim anderen der Fall ist.
Ebenso muss im Ehevertrag berücksichtigt werden, wer wie viel Guthaben mit in die Ehe einbringt und zwar in Form von Geld. Es ist wichtig, dass bei einer Scheidung genau gesagt werden kann, wie viel Geld während der Ehe gemeinsam verdient wurde und wie viel Geld vor der Ehe verdient worden ist. Ersparnisse, die während der Ehe angehäuft wurden, sind oftmals anders zu betrachten, als es bei Ersparnissen der Fall ist, die bereits vor der Ehe angeschafft bzw. angehäuft worden sind.
Was wird durch den Ehevertag nicht geregelt?
Nicht alles lässt sich durch einen Ehevertrag regeln. Es gibt bestimmte Regelungen in Österreich, die dafür sorgen, dass beide Partner, bzw. ehemaligen Partner gleich berücksichtigt werden, wenn es zu einer Scheidung kommen sollte. Auf die Fairness wird hier in jedem Fall geachtet. Ebenso ist es nicht möglich, dass zum Beispiel die Treue während der Ehe vertraglich zugesichert werden kann. Auch sexuelle Dinge können vertraglich nicht geregelt werden, da es in Österreich das Recht der sexuellen Selbstbestimmung gibt und jeder selbst entscheiden kann, wie er hier vorgehen möchte, oder eben nicht.
- Der Ehevertrag regelt eine faire Behandlung beider Parteien nach der Scheidung
Was die Kinder und vor allem den Unterhalt dieser sowie das Sorgerecht angeht ist es ebenfalls nicht möglich, dass bereits im Ehevertrag entsprechende Regelungen definiert werden können. In der Praxis muss bei einer Scheidung je nach Situation anders entschieden werden, wenn es dazu kommt, dass Kinder zu einem Teil der Eltern ziehen. Es ist möglich, dass zwar Absichtserklärungen im Vertrag aufgenommen werden können, jedoch sind diese auf keinen Fall bindend und es ist möglich, dass entsprechend unterschiedlich damit umgegangen werden kann. In der Praxis ist es im Ehevertag möglich, dass verschiedene Wege gegangen werden und natürlich auch, dass sehr flexibel gehandelt werden kann. Im Fall der Scheidung sind es auch die Behörden in Österreich, die dafür sorgen, dass entsprechend über das Sorgerecht zum Wohle des Kindes entschieden wird.
Wann greifen die Vereinbarungen aus dem Ehevertrag?
Die Vereinbarungen aus dem Ehevertag greifen in Österreich erst dann, wenn die Scheidung vollzogen wird, bzw. wenn das Scheidungsurteil rechtlich wirksam ist und greift. Das bedeutet, dass beide Partien geschieden sind und die Ehe aufgehoben worden sind. Es ist möglich, dass es Probleme gibt, wenn zum Beispiel eine Partei sich nicht scheiden lassen möchte. Sollte auf eine Scheidung geklagt werden, ist dies nur möglich, wenn eine Verfehlung während der Ehezeit eingetreten ist.
Wenn dies nicht der Fall ist, gilt eine Frist von 3 Jahren in welcher eine Trennungszeit durchlebt werden muss. Erst danach kann die Scheidung vollzogen werden.
In der Praxis ist es möglich, dass der Ehevertrag natürlich auch einige Nachteile mit sich bringt. Hierzu zählen zum Beispiel Unterhaltsforderungen, die durch den Ehevertrag genau definiert worden sind und die entsprechend greifen. Zu beachten ist, dass der Anspruch auf Unterhalt genau definiert werden kann. Grundsätzlich ist der Ehevertrag sehr wichtig, sollte jedoch gerade in den Details gut durchdacht werden, so dass für keine Partei ein Nachteil entstehen kann.
Zu den bekannten Vorteilen des Ehevertrages gehört unter anderem, dass das Vermögen des anderen nicht für eigene Zwecke eingesetzt und missbraucht werden kann. Wenn dies doch der Fall sein sollte, haftet der Ehepartner entsprechend nicht dafür. Damit diese Regelung in der Praxis auch angewandt werden kann, muss sie natürlich im Ehevertrag entsprechend aufgenommen worden sein.